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Lieferbedingung | Bedeutung |
---|---|
EXW Ex Works = ab Werk benannter Ort | "Ab Werk" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn er die Ware dem Käufer beim Verkäufer oder an einem anderen benannten Ort (z.B. Werk, Fabrik, Lager usw.) zur Verfügung stellt. Der Verkäufer muss die Ware weder auf ein abholendes Transportmittel verladen, noch muss er sie zur Ausfuhr freimachen. Bei EXW handelt es sich somit um eine reine Abholklausel. |
FCA Free Carrier = frei Frachtführer benannter Ort | "Frei Frachtführer" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Käufer benannten Person beim Verkäufer oder an einem anderen benannten Ort liefert. Die Parteien sind gut beraten, die Stelle innerhalb des benannten Lieferortes so genau wie möglich zu bezeichnen, da an dieser Stelle die Gefahr auf den Käufer übergeht. FCA verpflichtet den Verkäufer, falls zutreffend, die Ware zur Ausfuhr freizumachen. |
CPT Carriage paid to = Frachtfrei benannter Bestimmungsort | "Frachtfrei" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten Ort (falls ein solcher Ort zwischen den Parteien vereinbart ist) liefert, und dass der Verkäufer den Beförderungsvertrag abzuschließen und die für die Beförderung der Ware bis zum benannten Bestimmungsort entstehenden Frachtkosten zu zahlen hat. |
CIP Carriage and Insurance paid to = Frachtfrei versichert benannter Bestimmungsort | "Frachtfrei versichert" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten Ort (falls ein solcher Ort zwischen den Parteien vereinbart ist) liefert, und dass der Verkäufer den Beförderungsvertrag abzuschließen und die für die Beförderung der Ware bis zum benannten Bestimmungsort entstehenden Frachtkosten zu zahlen hat. Der Verkäufer verpflichtet sich eine Transportversicherung mit umfassendem Deckungsschutz (Institute Cargo ClauseA) für die auf den Käufer übergehende Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware während des Transports von der Lieferstelle mindestens bis zum Bestimmungsort abzuschließen. |
DAP Delivered At Place = geliefert benannter Bestimmungsort | "Geliefert benannter Ort" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer trägt alle Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung zum benannten Ort stehen. |
DPU Delivered at Place unloaded= geliefert benannter Bestimmungsort entladen | "Geliefert benannter Ort entladen" bedeutet, dass der Verkäufer alle Kosten und Gefahren der Beförderung der Ware bis zum benannten Bestimmungsort einschließlich der Entladung zu tragen hat. Der Verkäufer sollte sicherstellen, dass er der Verpflichtung, die Ware zu entladen, nachkommen kann. Außerdem hat er die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Der Käufer übernimmt die Einfuhrabwicklung und zahlt die Einfuhrabgaben. |
DDP Delivered, Duty paid = geliefert verzollt benannter Bestimmungsort | "Geliefert verzollt" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn er die zur Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung stellt. Der Verkäufer trägt alle Kosten und Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware bis zum Bestimmungsort stehen und hat die Verpflichtung, die Ware nicht nur für die Ausfuhr, sondern auch für die Einfuhr freizumachen, alle Abgaben sowohl für die Aus- als auch für die Einfuhr zu zahlen sowie alle Zollformalitäten zu erledigen. DDP stellt die Maximalverpflichtung für den Verkäufer dar. |
Lieferbedingung | Bedeutung |
---|---|
FAS Free alongside Ship = frei Längsseite Schiff benannter Verschiffungshafen | "Frei Längsseite Schiff" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware längsseits des vom Käufer benannten Schiffs (z.B. an einer Kaianlage oder auf einem Binnenschiff) im benannten Verschiffungshafen gebracht ist. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn sich die Ware längsseits des Schiffs befindet. Der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten. |
FOB Free on Board = frei an Bord benannter Verschiffungshafen | "Frei an Bord" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des vom Käufer benannten Schiffs im benannten Verschiffungshafen liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschafft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten. Der Hinweis "zu verschaffen" bezieht sich hier auf mehrere hintereinander geschaltete Verkäufe in einer Verkaufskette ("string sales"), die insbesondere im Rohstoffhandel vorkommen. |
CFR Cost and Freight = Kosten und Fracht benannter Bestimmungshafen | "Kosten und Fracht" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des Schiffs liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschafft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Verkäufer hat den Beförderungsvertrag abzuschließen und die Kosten und Fracht zu tragen, die für die Beförderung der Ware zum benannten Bestimmungshafen erforderlich sind. Werden die KlauselnCFR oderCIF verwendet, erfüllt der Verkäufer seine Lieferpflicht, wenn er die Ware dem Frachtführer in der gemäß der gewählten Klausel bestimmten Weise übergibt und nicht, wenn die Ware den Bestimmungsort erreicht. |
CIF Cost, Insurance and Freight = Kosten, Versicherung und Fracht benannter Bestimmungshafen | "Kosten, Versicherung und Fracht" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des Schiffs liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschafft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Verkäufer hat den Beförderungsvertrag abzuschließen sowie die Kosten und Fracht zu tragen, die für die Beförderung der Ware zum benannten Bestimmungshafen erforderlich sind. Zudem hat der Verkäufer auf eigene Kosten eine Transportversicherung mit Mindestversicherungsdeckung (Institue Cargo ClauseC) gegen die vom Käufer getragene Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware während des Transports bis zum Bestimmungshafen abzuschließen. Wünscht der Käufer einen höheren Versicherungsschutz, wird er dies entweder ausdrücklich mit dem Verkäufer vereinbaren oder eigene zusätzliche Versicherungsvorkehrungen treffen müssen. |
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